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Zurück zur Übersicht: Historische Wertpapiere

Kapitel 6: Fachbegriffe



Die North American Land Company war eine der ersten Landerschließungsgesellschaften
der USA. Die Aktie aus dem Jahr 1795 ist original von Robert Morris, einem Mitunterzeichner
der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, als Präsident unterschrieben.

  • Autographen
    Eigenhändige Unterschrift und/oder Text einer bekannten Persönlichkeit.
  • Bezugsrecht
    Das dem Aktionar zustehende Recht bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien zu beziehen und zwar im Verhältnis seines Anteils am bisherigen Grundkapital. Das Bezugsrecht ist verkäuflich und wird an der Börse für die Dauer der Bezugsfrist gehandelt.
  • Blue Chip
    Amerikanischer Börsenausdruck für die Spitzenpapiere und Favoriten unter den Börsenwerten.
  • Blankett
    Wertpapier(vordruck), dem durch mangelnde Erfordernisse die Rechtsgültigkeit fehlt, z.B. Kontroll-Unterschriften oder die Nummerierung.
  • Bogen
    Bezeichnung für Zinsscheinbogen (Koupon) und Dividendenscheinbogen die dem Wertpapiert zur Erhebung der Zinsen bzw. Dividenden beigefügt sind. Im Gegensatz zum Mantel der die eigentliche Wertpapier-Urkunde ist. Wertpapiere ohne Bogen sind an der Börse in der Regel nicht lieferbar.
  • Emmission
    ist die Ausgabe von Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und die Einführung in den Verkehr.
  • Erneuerungsschein
    auch Talon, Zinsleiste. So genanntes Nebenpapier der Aktie oder Inhaberschuldverschreibung, das zum Bezug neuer Zinsschein- oder Dividendenscheinbögen berechtigt. Der Erneuerungsschein ist ein einfaches Legitimationspapier.
  • Freiverkehr
    Freier Markt, Börsenverkehr in Wertpapieren, die nicht zur amtlichen Notierung zugelassen sind. Neben dem amtlichen Börsenverkehr von beachtlichem Umfang und Bedeutung, dokumentiert durch den Freiverkehrszettel.
  • Faksimile
    vorlagengetreue Nachbildung einer Unterschrift, Zeichnung, handschriftlicher Texte usw..
  • Genussrecht
    Rechte, meist am Reingewinn, auch am Liquidationsertrag einer Aktiengesellschaft. Genussrechte sind meist durch Genussscheine verbrieft, die auf den Inhaber, auf den Namen oder an Order lauten können. Genussscheine haben keinen Nennwert, doch sind vertragliche Ablösesummen möglich.
  • Gründeraktie
    Gründer einer Aktiengesellschaft übernehmen die Aktien und legen den Inhalt der Satzung in notariell beurkundeter Form fest. Nach § 2 AktG mindestens fünf Personen, von denen jeder mindestens eine Aktie übernehmen muss
  • Historische Wertpapiere
    Nonvaleur, auf Grund der Knappheit der Mehrzahl der verfügbaren Stücke, ihrer graphischen Aufmachung und den teils persönlichen Bindungen zu bestimmten ausgebenden Gesellschaften, nicht zuletzt auch wegen berühmter Gründerpersönlichkeiten, zunehmend als Sammelgebiet und auch als Kapitalanlage geschätzt. Unter HWP versteht man Aktien und Anleihen, die an den Börsen nicht mehr gehandelt werden, ohne Kurs sine und demnach keinen Wert mehr besitzen. Die Wertentwicklung einzelner Titel zeigt, dass der Erwerb HWP neben der reinen Sammelleidenschaft auch eine Kapitalanlage sein kann.
  • Inflationswert
    Aktien und Obligationen der Jahre 1923/24 zur Zeit der Weltwirtschaftskrise. Kein börsentechnischer Begriff, wird jedoch gern in Katalogen bei der Objektbeschreibung verwandt.
  • Kux
    Anteil der Gewerken am gesamten Vermögen einer bergwerklichen Gewerkschaft. Auch der Anteilsschein (Kuxschein) wird allgemein Kux genannt. Der Kux lautet auf einen Quotenanteil, nicht auf einen festen Nominalbetrag. Die Inhaber sind zu Nachzahlungen (Zubußen) in unbegrenzter Höhe verpflichtet. Davon befreien kann man sich durch das Abandon-Recht.
  • Konsortium
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gebildet durch Banken (Konsorten). Ziel ist die gemeinsame Durchführung eines Konsortialgeschäftes. Durch das Konsortium wird das Risiko gemindert und gleichzeitig die Kapital- und Geschäftsbasis vergrößert. Eine der häufigsten Formen ist das Emmissionskonsortium, unterschieden nach Übernahme- und Plazierungskonsortium. Erstere übernehmen alle auszugebenden Effekten, letztere versuchen die neuen Wertpapiere auf Kommission abzusetzen.
  • Kupon
    Zins- bzw. Dividendenschein, der einer Aktie bzw. einem festverzinslichen Wertpapier als Quittungsvordruck zum Empfang der jeweils fälligen Zinsen beigefügt wird.
  • Kuponbogen
    Mehrere auf einem Bogen zusammengedruckte Kupons, zumeist mit Erneuerungsschein.
  • Mantel
    nennt man bei Wertpapieren die Urkunde, in der bei Aktien das Anteilsrecht und bei Schuldverschreibungen die Forderung verbrieft ist. Außer dem Mantel gehört zum Wertpapier noch der Kuponbogen. Nur zusammen sind beide verkäuflich und werden aus Sicherheitsgründen meist getrennt aufbewahrt.
  • Abkürzungen zum Erhaltungsgrad der Aktien:
    • UNC (uncirclulated):
      Neuwertig, vollständig erhalten, ungefaltet (ausgenommen zwischen Mantel und Koupons), glattes Papier ohne Flecken oder Verfärbungen. Keine Lochung oder Schnittentwertung.
    • EF (extremly fine):
      Fast neuwertig, leichte Gebrauchsspuren, sauberes Papier ohne Lochung oder Schnittentwertung, höchstens einmal gefaltet, keine Beschädigung.
    • VF (very fine):
      Leichte Faltung, aber glattes Papier, mittlere Gebrauchsspuren, schwache Papierfärbungen, kleine Randeinrisse, Klammerlochungen
    • F (fine):
      Stärkere Gebrauchsspuren, mehrfach gefaltet, leicht welliges Papier, leichte Randeinrisse, kleine Fehlstellen, leichte Flecken.
    • VG (very good):
      Starke Gebrauchsspuren, mittlere Einrisse und Fehlstellen, Knitterfalten.
    • G (good):
      Stark gebraucht bis abgenutzt, größere Einrisse, mittlere Fehlstellen, größere Rost-, Stock- oder sonstige Flecken.
    • P (poor):
      Schlecht bis sehr schlecht erhaltene Papiere, große Risse und entsprechende Fehlstellen, großflächig verschmutzt. Für Auktionen nur geeignet, wenn es sich um Unikate handelt.

Allgemeines zu.....
 
amerikanischen Aktien und Anleihen:



Amerikanische Aktien bzw. Bonds wurden nach dem Verkauf bzw. Ablauf der Anleihe entwertet, z.B. durch Lochung, Streichung der Unterschriften oder Stempelaufdruck "Cancelled". Nach gewissen Fristen war dann die Vernichtung der Papiere vorgesehen. Dass dies nicht immer geschah, ist ein Glück für die Nachwelt, denn dadurch sind hochdekorative Stücke erhalten geblieben. Bei den Aktien handelt es sich zumeist um Namensaktien. Bei jedem Verkauf wurde ein neues Zertifikat auf den neuen Eigentümer ausgestellt, das alte Exemplar wurde eingezogen. Aktien gab es in vielen Varianten, entweder die festliegende Stückelung von meist 100 shares oder einem variablen Anteil. Der Unterschied wird optisch schnell durch andere Farbgebung des Papiers deutlich. Aktien haben keine Dividendencoupons, dafür ist bei den Bonds in der Regel ein Zinscouponbogen angeheftet.
 
© 2006 Norbert Ehnis - http://www.ehnis-online.de
 
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